Unternehmer wollen abgesichert sein. Natürlich wollen Sie in Ihrer Firma aber nicht jedes Risiko versichern. Wenn ein Risiko ungedeckt bleibt, dann deswegen, weil Sie es so entschieden haben, und nicht, weil es übersehen wurde.
Unternehmer wollen abgesichert sein. Natürlich wollen Sie in Ihrer Firma aber nicht jedes Risiko versichern. Wenn ein Risiko ungedeckt bleibt, dann deswegen, weil Sie es so entschieden haben, und nicht, weil es übersehen wurde.
Sehr viele MitarbeiterInnen befinden sich noch in der Abfertigungsvorsorge nach dem System „Abfertigung „Alt“. Dieses System kann ohne Vorsorge, zu einer Liquiditätsfalle werden.
Es gilt, die beste Möglichkeit der Liquiditätsvorsorge für Ihr Unternehmen zu finden. Denn erhebliche Liquiditätsengpässe können entstehen, wenn Abfertigungsansprüche ohne Vorsorge auf Ihr Unternehmen zukommen. Mit der richtigen Abfertigungsvorsorge sind Sie bestens gewappnet, auch wenn Sie mit ungeplanten Abfertigungsansprüchen konfrontiert werden.
Die Vorteile einer Vorsorge liegen auf der Hand:
...Sicherung der Liquidität im Unternehmen
...Verbesserter Unternehmenswert
...Beiträge sind Betriebsausgabe
...Flexibler Handlungsspielraum bei Kündigungen
...Freie Auswahl der MitarbeiterInnen
...Freie Verfügbarkeit des Kapitals bei Rückdeckungsversicherung
...Bei Ausscheiden ohne Anspruch verbleibt das angesammelte Kapital im Unternehmen
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Seit 01. Jänner 2003 ist das Gesetz über die Abfertigung „NEU“ voll wirksam. Damit wurde das gesamte Abfertigungsrecht auf neuen Beinen gestellt. Alle Abfertigungsansprüche für MitarbeiterInnen, die nach dem 01. Jänner 2003 eingestellt wurden, werden über eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) abgewickelt.
Die Abfertigung „NEU“ basiert auf laufenden Beitragszahlungen des Arbeitsgebers an eine Vorsorgekasse. Diese betragen monatlich 1,53% des Bruttoentgeltes für alle ab Arbeitnehmer, die nach dem 01.Jänner 2003 eingestellt wurden. Sehr gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Die Managerpension ist ein attraktives Instrument, um wichtige MitarbeiterInnen an das Unternehmen zu binden und qualifizierte MitarbeiterInnen zu gewinnen. Eine Managerpension bietet die Möglichkeit, Firmenkapital in Privatvermögen umzuwandeln, ohne eine Gewinnsteuern bezahlen zu müssen.
Eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem MitarbeiterInnen ist dafür zwingend notwendig. Für die daraus entstehende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden, welche den Gewinn reduziert.
Die Firmenpension selbst wird mit Wertpapieren und einer Lebensversicherung finanziert.
Dieses Modell ist auch für Gesellschafter und Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung umsetzbar. Die Rückstellungen sind gewinnmindernd. Die Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist als Betriebsausgabe zu sehen (Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen).
Es ergibt sich ein hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals bei periodengerechter Finanzierung und Risikoauslagerung. Für die Nachfolgegeneration ergibt sich keine finanzielle Belastung des Betriebes.
Die daraus angesparte Pension ist um ca. 30% höher als wenn sie aus Geschäftsführerbezug oder Gewinnentnahme finanziert wird, eine Kapitalablöse ist möglich!
Sie sind mit Ihrem Unternehmen sehr erfolgreich. Damit dies so bleibt, sollten bestehende Werte und potentielle Risiken abgesichert werden. Eine versicherungstechnische Absicherung ist vielfältig und umfangreich. Potentielle Möglichkeiten unterscheiden sich wie die einzelnen Unternehmen selbst. Eine kompetente und zielführende Beratung kann nur im gegenseitigen Vertrauen erfolgen. Nach einer eingehenden Analyse ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Betriebsversicherung. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Versicherungslösung für Ihr Unternehmen.
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Wo gearbeitet wird, fallen Späne. Wo Menschen arbeiten, können Schäden passieren. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die im Verantwortungsbereich Ihres Unternehmens liegen. Oft nehmen solche Schäden existenzbedrohende Dimensionen an.
Damit Sie vor solchen Schäden geschützt sind, bedarf es der richtigen Deckung. Mögliche Beispiele wären eine Betriebshaftpflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Produkthaftpflicht. Wir arbeiten für Sie ein Deckungskonzept aus und bieten Ihnen die entsprechenden Lösungsvorschläge an.
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Gemäß § 3 Absatz 1 Zi. 15 des Einkommensteuergesetzes kann jeder Arbeitgeber 300 €/Jahr steuer- und lohnnebenkostenfrei für beide Seiten in die Zukunftssicherung seiner ArbeitnehmerInnen investieren.
Somit erhalten die ArbeitnehmerInnen Firmengeld sozusagen Brutto für Netto in Form eines Sparvertrages ausbezahlt. Es fallen auf beiden Seiten keine Lohnnebenkosten an, die 300 € sind Betriebsausgabe und am Ende der Sparzeit stehen sie den ArbeitnehmerInnen steuerfrei zur Verfügung.
Seit einiger Zeit erlaubt der Gesetzgeber auch, bis 300 € des bestehenden Bezuges in so ein Model einzuzahlen. Der große Vorteil dieses Modells ist eine staatliche Förderung je nach Einkommenshöhe von 36,5% bis 50%! Dies bedeutet, dass der Staat bei einer Sparprämie in Höhe von € 25,- zwischen € 9,12 bis € 12,50 zuzahlt.
Tipp vom Experten:
Bei der Zukunftssicherung handelt es sich um die vom Staat am besten geförderte Sparform! Das sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Ob Sie Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sind oder einen anderen freien Beruf ausüben - wir haben für Sie die passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Wir kennen die Themen und spezifischen Risiken Ihres Berufsstandes. Sie widmen sich voll Ihrem Beruf - wir versichern Ihre Risiken. Sie können uns vertrauen.